Was tun gegen schwarze Schafe in der Arbeitssicherheit?


Das wichtigste Vorab: Guter Arbeitsschutz basiert auf positiver Motivation der Mitarbeiter zu sicherem Verhalten. Wir wollen kein Klima der Angst, in dem sich Mitarbeiter nicht mehr trauen zu Reden oder zu Arbeiten. Wir wollen, dass sich Mitarbeiter sicher verhalten, weil Sie von der Wichtigkeit des Arbeitsschutzes überzeugt sind!

Wenn ein Mitarbeiter sich aber in extremen Fällen nicht regelkonform verhalten will, sucht man zuerst das kollegiale Gespräch, um den Mitarbeiter mit den vorhandenen Mitteln zu motivieren und zu überzeugen.

Häufig berichten nun aber Geschäftsführer oder Vorgesetzte von dem berühmten schwarzen Schaf. Es ist dann meistens nur ein Mitarbeiter, der partout nicht einsehen will, dass z.B. das Tragen von Schnittschutz-Handschuhen bei seiner Tätigkeit Pflicht ist. Selbst nach einem selbst verschuldeten Arbeitsunfall sind manche Mitarbeiter nicht einsichtig, weil Sie das „ja schon immer so gemacht haben“, oder „der Arbeitsschutz nur stört“. Unfälle werden dann als Zufälle dargestellt und nicht als Ergebnis eine Kausalkette verstanden, die wir durch unser Verhalten beeinflussen können.

Hier ist jetzt der Spaß vorbei. Erstens gefährdet die Uneinsichtigkeit des Mitarbeiters seine Gesundheit und evtl. auch noch die von Kollegen. Zweitens kostet das sicherheitswidrige Verhalten den Unternehmer jetzt richtig Geld und am Ende haftet der Unternehmer und der direkte Vorgesetzte noch für das Fehlverhalten des Mitarbeiters.

Das Arbeitsschutzgesetz ist hier sehr deutlich: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ... zu treffen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.“ (§3 ArbSchG)

Natürlich hat der Mitarbeiter eine „Mitwirkungspflicht“, aber diese muss Ihm auch bekannt sein und der Mitarbeiter muss auf sein Fehlverhalten deutlich und nachhaltig hingewiesen worden sein. Wir empfehlen unseren Kunden, bei andauerndem Fehlverhalten Ihrer MA im Arbeitsschutz eine transparente Eskalationsstrategie einzuführen. Diese Eskalationsstrategie stellt sich wie folgt dar:

Schritt 1.: Gespräch mit dem Mitarbeiter durch den direkten Vorgesetzten und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Schritt 2.: Gespräch mit dem Mitarbeiter durch den direkten Vorgesetzten, den Geschäftsführer, die FASI und den Betriebsrat. (oder Personalabteilung)
Schritt 3.: Wie Schritt 2 + 1. Abmahnung
Schritt 4.: Wie Schritt 2 + 2. Abmahnung
Schritt 5.: Wie Schritt 2 + 3. Abmahnung
Schritt 6.: Kündigung