CE-Konformität
Bereit für den europäischen Markt

CE-Konformität mit ARSI-Q

Wir begleiten Sie als CE-Koordinator bei der Planung und Umsetzung von CE-Zertifizierungen

Die CE-Zertifizierung ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Produkte, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten führen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die CE-Konformität Ihrer Produkte sicherzustellen und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. So schützen Sie sich bestens vor Risiken und gewährleisten den problemlosen Marktzugang für Ihre Produkte.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich noch heute von uns ein unverbindliches Angebot für Ihre Anforderungen im Bereich CE-Zertifizierung erstellen.

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ARSI-Q

Ihr Ansprechpartner für CE-Zertifizierungen nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (früher Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und anderen relevanten Verordnungen und Richtlinien

Durch langjährige Erfahrung und Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen langfristig von CE-Konformität profitiert. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie genau die Leistungen und Unterstützung bekommen, die Sie in Ihrer individuellen Situation brauchen.

Das gelingt uns durch:

  • flexible, bedarfsorientierte Angebote,
  • sachgerechte und fachkundige  Umsetzung,
  • persönliche Betreuung durch unsere Experten und
  • kurze Reaktionsketten.
Mehr über uns!
Ihr Ansprechpartner für CE-Zertifizierungen nach Maschinenverordnung
ARSI-Q Konformitätsbewertung und CE-Zertifizierung

Auszug unserer Leistungen

Unsere Dienstleistungen im Bereich CE-Konformität sind stets maßgeschneidert auf ihre individuellen Anforderungen und Bedürfnisse.

Anforderungserhebung
  • Kategorisierung Ihrer Produkte gemäß der europäischen Verordnungen und Richtlinien nach einer umfassenden Systemanalyse
  • Erstellung eines Anforderungskataloges gemäß der harmonisierten Normen der Europäischen Union
Systemarchitektur und Bewertung
  • Erstellung einer Risikobeurteilung gemäß DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen mit Definition von Maßnahmen
  • Definition der benötigten Performance-Level gemäß DIN EN ISO 13849-1 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen und Berechnung der erreichten Performance-Level Ihrer Steuerung
  • Berechnung von sicherheitsrelevanten Parametern nach spezifischen Normen
  • Beratung Ihrer Entwicklungsingenieure zur Gestaltung und individuellen Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Durchführung von FMEA Fehler-Möglichkeiten-Einfluss-Analysen für Produktentwicklung und Herstellungsprozesse
  • Erstellung einer Original-Betriebsanleitung gemäß Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ehemals Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Erstellung der gesetzlich geforderten dokumentierten Information für Ihr Produkt
Validierung
  • Management der Validierung und Definition der benötigten Produktprüfungen
  • Messung von sicherheitsrelevanten Parametern (Lärm, Schwingungen, Beleuchtungsstärke, etc.)
  • Prüfung Ihres Produktes vor Inverkehrbringen nach den geforderten Normen (z.B. DIN EN ISO 13854 Vermeiden von Quetschungen oder DIN EN ISO 60204-1 Elektrische Sicherheit von Maschinen)
  • Bewertung der Konformität Ihres Produktes auf Basis der Untersuchungen, Berechnungen und Prüfungen
  • Beratung zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei sicherheitskritischen Vorfällen Ihrer Produkte
Beurteilung der Konformität / Zertifizierung
  • Erstellung eines Gutachtens zur CE-Konformität Ihres Produktes durch unsere Sachkundigen Ingenieure zur Übernahme der Haftung im Schadensfall
  • Wir schaffen Rechtssicherheit für Geschäftsführer, die Produkte auf dem Europäischen Markt in Verkehr bringen

Rechtssicherheit, Verständnis und Handeln – CE-Konformität mit ARSI-Q

Bei uns steht unternehmerisches Denken im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen individuelle Konzepte für eine rechtskonforme CE-Kennzeichnung zu entwickeln. Außerdem führen wir Schulungen durch, um Sie und Ihr Team optimal auf die Anforderungen der CE-Konformität vorzubereiten. Wir bieten sowohl Weiterbildungen  in unseren modernen Schulungsräumen als auch individuell angepasste Inhouse-Schulungen an, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Wir ermöglichen es Ihren Ingenieuren und Entwicklern, die Anforderungen der gesetzlichen Regelungen zu verstehen und den Prozess der Konformitätsbewertung sicher und zügig durchzuführen. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Bewertung der CE-Konformität von umgebauten Bestands-Anlagen und Bestands-Maschinen, die  durch wesentliche Veränderungen die CE-Konformität des Herstellers verlieren. Bei Fragen oder Anfragen stehen Ihnen unsere Experten gern in einem unverbindlichen Kennenlerngespräch zur Verfügung.

Zum Kennenlernen

ARSI-Q

FAQ CE-Konformität

Die CE-Konformität wirft oft einige Fragen auf.
Für spezifische Anliegen stehen wir ihnen gern persönlich zur Verfügung.

  • 01. Haftet der Geschäftsführer oder das Unternehmen, wenn ein Produkt einen Unfall verursacht oder rechtliche Regelungen missachtet werden?


    Ja, gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) macht sich strafbar, wer durch die Inverkehrbringung von unsicheren Produkten das Leben oder die Gesundheit von Personen gefährdet. Dies kann sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Verstöße gegen Kennzeichnungs- oder Dokumentationspflichten können mit bis zu 100.000,-€ Bußgeld bestraft werden. Durch die Begutachtung Ihres Produktes durch unsere zertifizierten Experten können Sie eine sachverständige Beurteilung nachweisen und Haftungsrisiken vermeiden.
     

  • 02. Wann benötigt man eine CE-Erklärung?


    Eine CE-Erklärung wird benötigt, wenn ein Produkt in den Geltungsbereich einer EU-Richtlinie oder EU-Verordnung fällt, die die Anbringung des CE-Kennzeichens vorschreibt. Dies betrifft Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden sollen und unter die harmonisierten Produktvorschriften fallen.
     

  • 03. Benötigen alle Produkte eine CE-Kennzeichnung?


    Falls ein Produkt unter keine spezifische Richtlinie oder Verordnung fällt, findet die “Generelle Produktsicherheitsrichtlinie” Anwendung und das Produkt muss ebenfalls hinsichtlich seiner Sicherheit überprüft werden, bevor Sie Ihr Produkt auf dem europäischen Markt bereitstellen.
     

  • 04. Wer stellt die CE-Konformitätserklärung aus?


    Die CE-Konformitätserklärung wird in der Regel vom Hersteller des Produkts oder von einem autorisierten Vertreter des Herstellers ausgestellt. Dies kann je nach Produkt und den spezifischen Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie oder EU-Verordnung variieren. Bei speziellen Produkten muss eine akkreditierte Prüfstelle herangezogen werden, die dann ein entsprechendes Prüfzertifikat ausstellt.
     

  • 05. Was muss bei CE-Konformität beachtet werden?


    Bei der CE-Konformität müssen Hersteller sicherstellen, dass ihr Produkt die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien und EU-Verordnungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Durchführung einer Risikobeurteilung, die Einhaltung relevanter Normen und Standards, die Erstellung der technischen Dokumentation und die Anbringung des CE-Kennzeichens auf dem Produkt. Unsere Spezialisten für CE-Konformität unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten zur CE-Kennzeichnung Ihres Produkts.
     

  • 06. Muss eine bereits bestehende Maschine oder Anlage nach einem Umbau eine neue Konformitätsbewertung durchlaufen?


    Ja. Wenn Sie wesentliche Änderungen an Maschinen oder Anlagen vornehmen, muss die CE-Konformität neu bewertet werden. Die Maschine verliert bei wesentlichen Umbauten die erklärte Konformität des Herstellers. Wesentliche Veränderungen sind die Erhöhung der Leistung, die Implementierung von neuen Funktionen oder die anderweitige Erhöhung des Risikos an der Maschine zu arbeiten.
     

  • 07. Was bedeutet “Inverkehrbringen” im Sinne der Produktsicherheit?


    „Inverkehrbringen” ist hier die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Auch Maschinen, die nur für das eigene Unternehmen gebaut werden und nur den eigenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, werden somit in Verkehr gebracht und benötigen eine CE-Kennzeichnung.
     

CE-Konformität: Beratung & Betreuung
ARSI-Q

 

 

 

Fazit – CE-Konformität: Ihr Zugang zum europäischen Markt

Sichern Sie den Marktzugang Ihrer Produkte in Europa mit ARSI-Q. Als erfahrener CE-Koordinator begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung der CE-Zertifizierung, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und finanzielle Verluste durch professionelle Unterstützung bei der CE-Konformität. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot und machen Sie Ihre Produkte marktbereit. Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass der Hersteller, der in den Verkehr bringende Akteur oder der EU-Bevollmächtigte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bestätigt, dass das Produkt den festgelegten Standards entspricht, die in den harmonisierten Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft für dessen Kennzeichnung vorgeschrieben sind (Art. 2 Nr. 20). Zudem übernimmt er die Verantwortung dafür, dass das Produkt alle relevanten Anforderungen dieser Vorschriften erfüllt. Sie haben Fragen? Dann ARSI-Q!

CE-Konformität mit ARSI-Q – Ihr Zugang zum europäischen Markt!


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