Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB_Schulungsveranstaltungen
Stand: Mai 2025

Im Folgenden werden Kunden der ARSI-Q GmbH & Co. KG als Auftraggeber und die ARSI-Q GmbH & Co. KG als ARSI-Q bezeichnet. Auf-traggeber und ARSI-Q gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

Anwendungsbereich
Für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und ARSI-Q gelten Vertragsbedingungen. Diese setzen sich zusammen aus dem Inhalt des konkreten Angebotes und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite von ARSI-Q unter www.arsi-q.de/agb einsehbar.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von ARSI-Q ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Vertragsabschluss
ARSI-Q hält sich an die Angebote für 3 Monate gebunden. 
Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Zugang des durch den Auftraggeber schriftlich bestätigten Angebotes bei ARSI-Q (Original per Post, per Telefax, per E-Mail.
Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind nur wirksam, wenn diese per Textform getroffen worden sind. Dies gilt auch für etwaige nachträglich geschlossene/erweiternde Vertragsvereinbarungen (Nachträge). 
Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern seitens ARSI-Q gegenüber dem Auftraggeber, welche nicht in Textform fixiert werden, entfalten in keinerlei Hinsicht Rechtswirksamkeit oder führen zu einer Haftung von ARSI-Q. 
Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages ein Bedarf zur Erweiterung oder sonstigen Änderung des ursprünglich vereinbarten Vertragsinhaltes, sind diese vorab zusätzlich und in Textform zu vereinbaren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Auftragsdurchführung
Der Ort zur Erbringung der Vertragsleistung von ARSI-Q wird, nach Erfordernis und in Absprache mit dem Auftraggeber separat festgelegt.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, erbringt ARSI-Q die Leistungen unter Beachtung der hierfür zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften. Gegenstand des Auftrages ist die dienstvertragliche Leistung gemäß dem Angebot. Ein bestimmter Erfolg oder ein näher bestimmbares Schulungsergebnis wird nicht geschuldet. ARSI-Q ist berechtigt, die Methode oder die Art der Vertragserfüllung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen in Textform vereinbart wurden oder wenn zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist.
Die Ausbildung wird durch qualifizierte Mitarbeiter von ARSI-Q. Sollte der Mitarbeiter krank oder verhindert sein, verpflichtet sich die ARSI-Q, soweit im Einzelfall tatsächlich möglich, einen qualifizierten Ersatz zu stellen. Dier Mindest-Qualifikation des Beraters ist dabei: ausgebil-dete Fachkraft das jeweilige Schulungsgebiet
ARSI-Q ist auch berechtigt, zur Vertragsdurchführung SUB-Unternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber hat dabei keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Trainers. 
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten/Trainers besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Über Ersatztermine werden sich die Vertragsparteien einvernehmlich verständigen. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, werden dem Auftrag-geber bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Auftraggebers bzw. der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen bestehen nicht.

Rücktritt/Terminverschiebung
Der Auftraggeber kann von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss ARSI-Q in Textform mitgeteilt werden. Bei einer Rücktrittserklä-rung, die spätestens 2 Wochen vor dem abgestimmten Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt für den Auftraggeber die Pflicht zur Zahlung der Vergütung, danach wird der volle Preis erhoben.
Wird von dem Auftraggeber eine Terminverschiebung gewünscht, ist dies ARSI-Q in Textform mitzuteilen. Eine Terminverschiebung bis spätestens 2 Wochen vor dem abgestimmten Veranstaltungsbeginn ist kostenlos. Bei einer Verschiebung ab 2 Wochen vor Veranstal-tungsbeginn werden dem Auftraggeber - unabhängig vom Grund der vom Auftraggeber gewünschten Verschiebung - die durch die Ter-minverschiebung entstandenen tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt (z. B. Trainerausfallhonorar, Hotel- und Anreisekosten).
Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs bei ARSI-Q maßgebend.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die nachfolgenden Mitwirkungspflichten des Auftraggebers stellen Hauptleistungspflichten dar.
Allgemein)
Der Auftraggeber unterstützt ARSI-Q bei der Vertragserfüllung in erforderlichem Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und recht-zeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen kosten-los zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt dafür Verantwortung, dass die von ihm bestimmten Teilnehmer die entsprechende Leistungsfä-higkeit und Ausrüsten vorhalten. 
Ausbildung Führer von Hubarbeitsbühnen)
Der Auftraggeber stellt die entsprechenden Hubarbeitsbühnen sowie Räumlichkeiten für die theoretische und praktische Ausbildung zur Verfügung. Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig geeignet sein. Bei der praktischen Ausbildung sind Sicherheitsschuhe mindes-tens der Klasse S1, Wetterabhängige Kleidung, PSAgA und bei Bedarf Kopfschutz zu tragen.
Ausbildung Führer von Flurförderzeugen)
Der Auftraggeber stellt die entsprechenden Flurförderzeuge sowie Räumlichkeiten für die theoretische und praktische Ausbildung zur Verfügung. Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig geeignet sein. Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe mindestens der Klasse S1 sowie Wetterabhängige Kleidung zu tragen.
Ausbildung zum Kranführer)
Der Auftraggeber stellt die entsprechenden Kräne sowie Räumlichkeiten für die theoretische und praktische Ausbildung zur Verfügung. 
Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig geeignet sein. Bei der praktischen Ausbildung sind Sicherheitsschuhe mindestens der Klasse S1, Wetterabhängige Kleidung, Handschutz und Kopfschutz zu tragen.

Vergütung
Die Vergütung der Vertragsleistungen von ARSI-Q erfolgt nach erbrachter Leistung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstel-lung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. § 286 BGB bleibt unberührt.
Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass ARSI-Q damit diesen Vertrag vollständig abgerechnet hat.
Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden, soweit nicht anderweitig vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt.

Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet ARSI-Q bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet ARSI-Q, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ARSI-Q, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh-rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung von ARSI-Q jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt..
Die Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die ARSI-Q nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern von ARSI-Q. Sie gilt nicht, soweit die ARSI-Q bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die ARSI-Q haften soll, unverzüglich der Akademie in Textform anzuzeigen.
Die ARSI-Q verpflichtet sich eine Beraterhaftpflicht in folgender Höhe aufrecht zu erhalten:
Personenschäden 5.000.000,- €
Sachschäden 5.000.000,- €
Vermögensschäden 5.000.000,- €

Urheberecht/Geheimhaltung/Datenschutz
Die durchgeführten Schulungen/Seminare dürfen weder aufgezeichnet noch in irgendeiner anderen Art und Weise ganz oder in Teilen aufgezeichnet oder anderen Dritten zugänglich gemacht werden. 
An den von ARSI-Q erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen etc. behält sich ARSI-Q die Urheberrechte ausdrücklich vor. Bereitge-stellte Unterlagen, die urheberrechtlich geschützt sind, dienen nur zu Schulungszwecken für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmen-den und dürfen Anderen nicht zur Verfügung gestellt werden. Jedwede Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sons-tige Nutzung durch den Auftraggeber oder die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ARSI-Q gestattet.
Werden zur Durchführung eines Auftrages Unterlagen von Dritten verwendet, verbleiben die Urheberrechte bei diesen.
Es ist dem Auftraggeber und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen - auch auszugsweise - inhaltlich oder redaktionell zu verändern oder geänderte Versionen zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, zu veräußern oder für sonstige Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
ARSI-Q wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ARSI-Q bei der Durchführung des Vertrages zur Kenntnis gelan-gen, außerhalb der Durchführung des Vertrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
ARSI-Q verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken. Dazu setzt ARSI-Q auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt ARSI-Q alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zusätzlich gelten die entsprechenden Hinweise zum Datenschutz. Diese sind auf Webseite unter www.arsi-q.de/datenschutzhinweise einsehbar.

Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen dem Auftraggeber und ARSI-Q ergebene Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen ist Gera.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.