Datenschutz
Verantwortungsvoll mit Informationen umgehen

Datenschutz mit ARSI-Q

Wir beraten, schulen und führen Audits zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen durch

Egal ob Krankenhaus, Pflege oder Einzelhandel – Datenschutz ist heute überall eine der größten Herausforderungen für Unternehmen, insbesondere angesichts strengerer Datenschutzgesetze und zunehmender Cyberbedrohungen. Datenschutzpannen können nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden erschüttern, sondern auch zu erheblichen finanziellen Verlusten und rechtlichen Konsequenzen führen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die aktuellen Datenschutzanforderungen zu verstehen und umzusetzen, um sensible Daten zu schützen.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich noch heute von uns ein unverbindliches Angebot für Ihre individuellen Anforderungen im Datenschutz erstellen.

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ARSI-Q

Ihr Ansprechpartner für Beratung und Betreuung im Datenschutz

Durch Expertise und Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen langfristig von Datenschutzmaßnahmen profitiert. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie genau die Leistungen und Unterstützung bekommen, die Sie in Ihrer individuellen Situation brauchen.

Das gelingt uns durch:

  • flexible, bedarfsorientierte Angebote,
  • individuelle Umsetzung,
  • persönliche, rechtskonforme Betreuung und
  • kurze Reaktionsketten.
Mehr über uns!
Beratung und Betreuung im Datenschutz
ARSI-Q Datenschutz

Unsere Leistungen im Datenschutz

Bevor wir mit unseren Kunden den PDCA-Zyklus zur kontinuierlichen Verbesserung durchlaufen, analysieren wir das Unternehmen, indem wir die SOLL/IST-Situation vergleichen, die Anforderungen definieren und Gap-Audits nach diveresen Standards durchführen (ISO 27701, ISO 27001, DSGVO, BDSG)

Planung – Plan
  • Persönliche Beratung zu allen Belangen der Informationssicherheit
  • Einführung von Informationssicherheits- und Datenschutzsystemen
Umsetzung – Do
  • Steuerung von Informationssicherheitssystemen
  • Stellen des externen Datenschutzbeauftragten
  • Vorbereitung von Zertifizierungen
  • Übernahme von definierten Arbeitspaketen
  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Informationssicherheit
Kontrolle – Check
  • Interne Audits nach gesetzlichen Vorschriften, ISO 27001 und ISO 27701
Kontinuierliche Verbesserung – Act
  • Definierung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Dauerhafte Betreuung von Informations-Sicherheitssystemen

Rechtssicherer Datenschutz – mit ARSI-Q

Unsere Herangehensweise an das komplexe Thema Datenschutz ist kundenorientiert und praxisnah. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Daten sicher und rechtskonform zu verarbeiten. Durch die Expertise unseres Teams unterstützen wir Sie bei der Entwicklung maßgeschneiderter Datenschutzkonzepte und bieten ergänzend Schulungen für Ihre Mitarbeiter an. Unser Ziel ist dabei stets, Ihre Daten optimal zu schützen und aktuelle Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Wir stehen Ihnen gern telefonisch zur Verfügung, um offene Fragen zu beantworten.

Zum Kennenlernen

ARSI-Q

FAQ Datenschutz

Der Datenschutz wirft oft einige Fragen auf.
Für spezifische Anliegen stehen wir ihnen gern persönlich zur Verfügung.

  • 01. Welche Gesetze gibt es zum Datenschutz?


    Zu den wichtigsten Gesetzen zum Datenschutz gehören die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sowie nationale Datenschutzgesetze, die spezifische Bestimmungen und Ergänzungen zur DSGVO enthalten können. In Deutschland ist beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) relevant.
     

  • 02. Welche datenschutzrechtlichen Pflichten hat ein Unternehmen?


    Ein Unternehmen hat zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten, darunter die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß DSGVO, der Schutz personenbezogener Daten, die Einholung von Einwilligungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Bereitstellung von Informationen für betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden und die Einhaltung von Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen.
     

  • 03. Bestellung einer/s betrieblichen Datenschutzbeauftragten


    Eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn mindestens 20 Mitarbeitende ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergänzt damit die Vorgaben der DSGVO. Daneben nennt das BDSG in § 38 Abs. 1 Satz 2 zwei weitere Szenarien, in denen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Einerseits in Fällen, in denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) notwendig ist und andererseits in Konstellationen, in denen sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten. Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO müssen Arztpraxen einen Datenschutzbeauftragten benennen, sofern diese umfangreich und systematisch insbesondere sensible personenbezogene Daten verarbeiten.
     

Datenschutz: Beratung & Betreuung
ARSI-Q

 

 

 

Fazit – Datenschutz: Schutz sensibler Daten in allen Branchen

Verantwortungsvoll mit Informationen umgehen: ARSI-Q bietet professionelle Datenschutzberatung, Schulungen und Audits für Ihr Unternehmen. Egal ob im Gesundheitswesen, in der Pflege oder im Einzelhandel – wir helfen Ihnen, die strengen Datenschutzanforderungen zu erfüllen und sensible Daten effektiv zu schützen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot und sichern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Datenschutz bezeichnet Konzepte und Maßnahmen, die seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eingeführt wurden, um den Umgang mit persönlichen Informationen zu regeln. Der Begriff wird in verschiedenen Zusammenhängen oft unterschiedlich definiert und interpretiert. Sie haben Fragen? Dann ARSI-Q!

Datenschutz mit ARSI-Q – Schutz sensibler Daten in allen Branchen!


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